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Telekompaket verabschiedet: Europäisches Parlament erlässt neue Regelungen für den EU-Telekommunikationsmarkt
Straßburg, im November 2009 – Das Europäische Parlament hat am 24.11.2009 in dritter Lesung den letzten Teil des Telekompakets mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Das Reformpaket, auch als EU-Review bzw. TK-Review bezeichnet, ist bereits seit 2007 in Planung. Es enthält Regelungen zu Verbraucherrechten, Datenschutz, Frequenzpolitik sowie Marktregulierung und ändert entsprechende Richtlinien des "Rechtsrahmens zur Telekommunikationsregulierung" aus dem Jahr 2002. Das Europäische Parlament verspricht sich von den neuen Vorschriften eine Ankurbelung des Wettbewerbs unter den Telekommunikationsunternehmen. Die neuen Regelungen traten am 19.12.2009 in Kraft und sind von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 26. April 2011 in nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Die Richtlinie beinhalten u.a. Maßnahmen:
- die die Frequenzvergabe in der EU harmonisieren, besonders im Hinblick auf den Übergang von analogem zu digitalem Rundfunk und Fernsehen bis 2012,
- die die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation verbessern,
- die eine "funktionelle Trennung" ermöglichen, d.h. Vorschriften, die einen marktbeherrschenden Anbieter zwingen, seine Netzinfrastruktur von den Abteilungen zu trennen, die Dienste über diese Infrastruktur anbieten.
Das Europäische Parlament und der Europäische Ministerrat hatten sich bereits zuvor zu den beiden anderen Teilen des Telekompakets (Regulierungsbehörden für Telekommunikation sowie Bürgerrechte) geeinigt und dabei u.a. ein neues Gremium namens GEREK beschlossen. GEREK steht für Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation und soll die Zusammenarbeit der 27 nationalen Regulierungsbehörden verbessern. Die Behörde besteht aus den Leitern der 27 nationalen Telekom-Regulierungsbehörden und wird kurzfristig eingerichtet. Der Aufbau einer zunächst diskutierten größeren europäischen Regulierungsbehörde wurde damit nicht weiter verfolgt.
Die Richtlinien sollen ferner die Rechte der Verbraucher stärken. So soll es künftig beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters möglich sein, die Telefonnummer innerhalb eines Tages übertragen zu bekommen.
Mehr: Pressemitteilung des EU-Parlaments



