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Bewerbung von Servicerufnummern: 95% der im FST-Markt-Screening untersuchten Werbemaßnahmen setzen gesetzliche Preisangabepflichten korrekt um
Düsseldorf, im November 2009 – Der FST hat ein neues Markt-Screening veröffentlicht. „Rufnummerngassen im Vergleich – Umsetzung von Preisangabepflichten“ lautet der Titel der Untersuchung, die sich den Rufnummerngassen 0137, 0180, 0900 und 118xy widmet.
In Werbemaßnahmen wird deutlich auf die bei der Nutzung von Servicerufnummern anfallenden Kosten hingewiesen, lautet das Fazit des Screenings. 95% der 1.491 untersuchten Werbemaßnahmen setzten die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (§ 66a TKG) in Bezug auf Preisangaben korrekt um.
Geprüft wurde unter anderem auf fehlende oder schlecht lesbare Preisangaben, fehlende Hinweise auf abweichende Mobilfunkpreise, preisverschleiernde Angaben sowie fehlende Hinweise auf Abonnements.
Mit Bestnoten für die Anbieter: 97,1% der Bewerbungen der Rufnummerngasse 118xy setzten die Vorgaben korrekt um. Bei den verbleibenden knapp 3% fehlte der Hinweis auf abweichende Mobilfunkpreise. Dieser Verstoß war auch bei den Rufnummerngassen 0180 und 0900 auszumachen; 94% der 0180er-Bewerbungen und 95,9% der 0900er-Bewerbungen fielen korrekt aus. Bei der Bewerbung von Premium-SMS setzten sogar 98,7% der Anbieter die Vorgaben korrekt um. Alle untersuchten SMS-Bewerbungen enthielten Tarifangaben, bei drei von 67 angebotenen Abonnements wurde nicht bzw. nicht deutlich genug auf das Dauerschuldverhältnis hingewiesen.
In der 0137er-Gasse enthielt ein Fünftel der Bewerbungen teilweise widersprüchliche oder zu niedrige Tarifangaben. Der FST hat die Bundesnetzagentur bereits über die Verstöße in Kenntnis gesetzt.



